Hygiene bei Raumlufttechnischen Anlagen

Mit dem Erscheinen der VDI Richtlinien 6022 – Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen – im Juli 1998 für Büro- und Versammlungsräume und im November 2002 für Gewerbe- und Produktionsbetriebe lagen erstmalig detaillierte Richtlinien für hygienisch notwendige Verfahren bei Raumlufttechnischen Anlagen vor.
Die Richtlinie definiert die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung und Beibehaltung eines hygienischen einwandfreien Zustands.
Die in dem Umgang mit der VDI erworbenen Kenntnisse führten naturgemäß zu der Notwendigkeit, die Richtlinie ständig zu verbessern. Diese Notwendigkeit wurde dann mit der Überarbeitung aller bis zu diesem Stand erschienenen Teile der VDI 6022 Folge geleistet. Im April 2006 wurde dann der zusammengefasste Teil 1 und Teil 3 von 1998/2002 neu herausgegeben.
Das Ziel all dieser Bemühungen ist es, die Gesundheit der Menschen in mit mechanisch aufbereiteter Atemluft versorgten räumen zu fördern und zu erhalten.
Die VDI Richtlinie 6022 regelt den Umfang der notwendigen Arbeiten zur Wartung und Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen mit und ohne Befeuchter. Hygieneinspektionen an Lüftungs- und Klimaanlagen dürfen nur von Ingenieuren, Technikern und Meistern mit abgelegter Prüfung gemäß VDI 6022 Teil A durchgeführt werden.
Zu einer Hygieneinspektion gehört eine Begehung der Anlage und der von ihr versorgten Räume. Während der Inspektion werden die physikalischen Klimaparameter (Temperatur, Feuchte) an repräsentativen Stellen der RLT- Anlage und in den versorgten Räumen gemessen. Bei Anlagen mit Befeuchterkammern erfolgt zusätzlich eine Kontrolle des Gesamtkeimgehaltes an Legionellen.
An mehreren Stellen der Zentrale werden Abklatschproben genommen, die in einem zugelassenen mikrobiologischen Labor bestimmt werden.